Schneeketten – immer auf Nummer sicher
Schneeketten für Wohnmobil und Caravan sind bei Reisen in Skigebiete einfach ein Muss. So ist man vor bösen Überraschungen gefeit. Eine allgemeine Schneekettenpflicht gibt es in Europa für Wohnwagen und Wohnmobil zwar nicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ordnet jedes Land jedoch mit unterschiedlichen Beschilderungen die Benutzung an. Auch die Höhe der Bußgelder bei Zuwiderhandlung variiert enorm. Wer also eine Reise plant, sollte sich vor der Abfahrt genau über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren. Generell dürfen Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden. Zu den Alpenländern hat der ADAC die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Schneeketten in Österreich
In Österreich müssen grundsätzlich dort Schneeketten aufgezogen werden, wo dies auf einem runden Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol angezeigt ist. Sie müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden. Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsräder Ketten aufgezogen werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beschilderung müssen Autofahrer – je nach Schweregrad – mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro rechnen.
Schneeketten in der Schweiz
Ist in der Schweiz eine Strecke mit dem Verkehrszeichen „Schneeketten obligatorisch“ ausgeschildert, dürfen Autofahrer diese auch nur mit Ketten befahren. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten wie zum Beispiel durch ein Zusatzschild „4×4 ausgenommen“. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
Schneeketten in Italien
In Italien kann eine Schneekettenpflicht mittels gesonderter Beschilderung im Bedarfsfall angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. Auch hier werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet. Also auf jeden Fall Schneeketten für Wohnmobil und Wohnwagen mitnehmen, wenn Italien ein Reise- und Durchreise-Ziel ist.
Schneeketten in Frankreich
Auch in Frankreich kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit beträgt dann auch in Frankreich 50 km/h. Ketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße belegt – zudem wird die Weiterfahrt untersagt.
Fazit:
Mit zwei Schneeketten für die Antriebsreifen beim Reisemobil ist man schon mal gut geschützt. Auch bei Gespannen gilt: Gut profilierte Winterreifen für das Zugfahrzeug, mindestens M+S Ganzjahresreifen auf dem Wohnwagen sowie zwei Schneeketten für die Antriebsräder und winterliche Steigungen sollten in der Regel zu schaffen sein.
Bei den ADAC Verkehrsvorschriften Schneeketten findet man alles zum Thema Schneeketten und auch Tipps, wie diese richtig angelegt werden sollen.
Weitere praktische Wintertipps:
– Das Fahrzeug für den Winter richtig einmotten
– Alles über die Winterreifenpflicht
– Die richtigen Reifen im Winter
– So findet man den richtigen Stellplatz