Winterreifenpflicht für Wohnmobil und Wohnwagen

Winterreifenpflicht für Wohnmobil und Wohnwagen

Winterreifenpflicht für Wohnmobile und Wohnwagen – was bedeutet das eigentlich genau?


Wie ist das eigentlich mit der Winterreifenpflicht für Wohnmobile und Wohnwagen? In welchem Land gilt was und welche Reifen sind geeignet? Für alle, die Wintercamping lieben und dessen Vorteile voll nutzen wollen, haben wir ein paar hilfreiche Tipps, mit denen man sicher du die kalte Jahreszeit kommt. Wer in den Monaten Oktober bis März/April zum Skiurlaub in unsere Nachbarländer aufbricht – sollte die Corona-Situation dies zulassen – sollte sich vorab unbedingt informieren, welche Regeln es für Winterreifen oder Schneeketten im jeweiligen Land gibt, denn sonst wird es richtig teuer.

In Europa besteht zwar nur in wenigen Ländern, wie beispielsweise Schweden, Slowenien oder Finnland, eine generelle Winterreifenpflicht für Wohnmobile, aber bei uns und in unseren Nachbarländern Österreich und der Schweiz verlangen diverse Regelungen eine angepasste Bereifung. Vor allem bei winterlichen Straßenverhältnissen. Eine fest definierte Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Bei uns gibt es seit 2010 eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass es unter Strafe verboten ist, bei winterlichen Straßenverhältnissen (hierzu zählen laut §2, Absatz 3a, StVO: „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“) mit Sommerreifen zu fahren.

Gleiches gilt in Österreich: Hier wird zusätzlich vom Gesetzgeber der Zeitraum von Anfang November bis Mitte April festgesetzt. Herrschen also zwischen dem 1. November und dem 15. April winterliche Verhältnisse auf österreichischen Straßen, gilt auch dort die Winterreifenpflicht. Wer sich nicht daran hält, dem drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld! Da wird der Winterurlaub dann richtig teuer.

Winterreifenpflicht für Wohnmobil und Wohnwagen - Dethleffs erklärt was wo erlaubt ist.

In Italien sind die Bestimmungen nicht landesweit einheitlich. Jede Provinz kann über die Regelung selbst entscheiden. Das Land schreibt für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. In den Provinzen Mailand und Südtirol sollten Autofahrer entsprechende Schilder, die Winterreifen vorschreiben, beachten. In Südtirol dürfen Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal herrscht diese von 15. Oktober bis 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern zwischen 41 und 335 Euro rechnen. Auch in Frankreich und der Schweiz kann eine solche Verpflichtung durch Beschilderungen ausgesprochen werden.

In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßen vor, in Schweden gilt dies ebenfalls, sowie generell zwischen 1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Die Winterreifenpflicht für Wohnmobile unterscheidet sich also von Land zu Land.

Wer also von Oktober bis April Richtung Alpen oder anderer Skigebiete unterwegs ist, sollte sich vorher über die geltenden Bestimmungen im Ziel- und in den Durchfahrtsländern informieren und gegebenenfalls Winterreifen aufziehen oder Schneeketten in den Kofferraum packen.

Informationen zu jedem europäischen Land finden Sie auch auf der AVD Website für Verkehrsvorschifiten im Ausland. Und auch die Website des ADAC bietet Ihnen noch weitere Informationen zum Thema Winterreifen und Schneeketten im Ausland. In unserem Dethleffs Blog sind in der Kategorie „Wintercamping“ weitere spannende Tipps zum Campen in kalten Jahreszeit zu finden.

Für Wohnwagen (=Caravan) gilt in Deutschland übrigens keine konkrete Winterreifenpflicht. Allerdings empfehlen wir dringend, den Wohnwagen ebenso wie das Zugfahrzeug mit entsprechenden Reifen auszustatten, um die eigene Sicherheit und die der Mitfahrer aufrechtzuerhalten. Bei Schnee, Eis und Kälte sollte trotz fehlenden Gesetzes eigenständig auf die korrekte Bereifung geachtet werden.

Und falls sich jetzt jemand die Frage stellt, welcher Wohnwagen eignet sich für Wintercamping besonders gut? Das klären wir demnächst auch ausführlich in einem anderen Blog-Beitrag! Aber so viel sei verraten: bei dem Wohnwagen Dethleffs Beduin Scandinavia ist der Name Programm, denn er eignet sich optimal für das Wintercamping. Bei den Wohnmobilen von Dethleffs eignen sich der Esprit, ALPA und der Globetrotter XXL und XLi (aktuell als Jubiläums-Sondermodell „Edition 90“ erhältlich) ebenfalls für Campingabenteuer in der kalten Jahreszeit.

 

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Malin Slabi

5 Kommentare zu „Winterreifenpflicht für Wohnmobil und Wohnwagen“

  1. Wir haben an unserem Esprit noch Allwetterreifen und fahren jedes Jahr nach Portugal zum Überwintern. Meistens geht es im Oktober los, da würden ja auch Sommerreifen ausreichen, doch sind wir auch schon mal im November gefahren und erlebten durch das französische Zentralmassiv Neuschnee und Schneetreiben. Meine Frage wäre: Gibt es noch Allwetterreifen und sind diese noch erlaubt? Sie haben diese Möglichkeit leider nicht in ihrem Blog erwähnt.

    1. Hallo Joachim,
      vielen Dank für dein Feedback auf unseren Beitrag. Das freut uns wikrlich sehr! Wir vermuten Du meinst mit Allwetterreifen die Ganzjahresreifen, oder? Ganzjahresreifen gibt es auch mit der M+S Kennung mit Schneeflockensymbol und damit erfüllen solche Reifen auch die Vorgaben als Winterreifen. Seitens Gesetzgeber ist die MS Kennung mit Schneeflockensymbol (auch häufig „Snowflake-Symbol“ genannt) die Maßgabe, was als Winterreifen gilt und was nicht. Sofern die Ganzjahresreifen diese Kennung haben, gelten sie somit als Winterreifen und sind erlaubt. Wenn ihr natürlich länger gezielt Winter-Camping macht, würden wir richtige Winterreifen und die Mitnahme von Schneeketten empfehlen. Wenn ihr nur bei der „Durchreise“ durch ein kurzes Schneetreiben kommt, sollten die Ganzjahresreifen aber ausreichen.
      Viele Grüße, Dein Dethleffs Blog Team

  2. Hallo,
    ich habe zu dem Thema Winterreifen eine ganz konkrete Frage:
    Ich habe ein neues Dethleffs Wohnmobil gekauft und werde dieses im Dezember vom Händler ausgeliefert bekommen.
    Das Fahrzeug (Modelljahr 2021) hat nun Reifen mit der Kennung „M+S“ montiert, jedoch ohne „Schneeflocke“ und der Verkäufer hat gesagt, dass diese Reifen als Winterreifen im Sinne der Gesetzgebung gelten und ich ohne Bedenken damit auch im Winter fahren kann. Es kann ja nicht sein, dass ein Hersteller heute noch Reifen ohne „Zulassung“ ausliefert war seine zusätzliche Stellungnahme…
    Ich würde jetzt gerne wissen, ob dieses auch der Realität entspricht, ich also bedenkenlos auch im Winter damit fahren kann ?

  3. Christian vom Dethleffs Blog Team

    Hallo Andreas,
    Reifen mit M+S Kennzeichnung ohne Snowflake-Symbol sind bis September 2024 auf deutschen Straßen zugelassen. „M+S“ steht ja für „Matsch und Schnee“, heißt aber auch, dass bei stark vereisten Straßen oder extremen Winterverhältnissen auf Winterreifen zurückgegriffen werden sollte. Ganzjahresreifen können einen richtigen Winterreifen nicht ersetzen. Deshalb kommt es auf deine Reiseziele und die dort vorherrschenden Witterungsverhältnisse an, ob du „ohne Bedenken“ im Winter damit fahren kannst. Auch im Ausland gelten diesbezüglich abweichende Verordnungen. Auf der Website des ADAC kannst du dazu genauere und offizielle Informationen finden.
    Viele Grüße, Dein Dethleffs Blog Team

  4. Mir war überhaupt nicht bewusst, dass es in Deutschland keine feste Winterreifenpflicht gibt, und diese nur situativ ist. Da doch Strafe droht, lohnt es sich als Laiin einen Reifenservice in Anspruch zu nehmen, um sicher und günstiger durch die kalte Jahreszeit zu kommen. Die Sommerreifen kommen bei mir jetzt auf jeden Fall runter!

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